Über die Quelle
Die Datenbank enthält Bekanntmachungen aus den „Gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen“ der Bundesanzeiger-Printausgabe von 1986 bis 2003 und aus den Bereichen „Gerichtlicher Teil“ und „Gesellschaftsbekanntmachungen“ des elektronischen Bundesanzeigers ab dem Jahre 2003.
Die Meldungen aus www.bundesanzeiger.de sind erst mit einem Tag Verzug recherchierbar.
In den Gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen veröffentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden Informationen, die nach gesetzlichen Vorschriften im Bundesanzeiger erfolgen müssen.
In den Gesellschaftsbekanntmachungen kommen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mbH, Genossenschaften und Offene Handels- und Kommanditgesellschaften ihrer Veröffentlichungspflicht nach. Hier finden Sie z. B. Einladungen zu Hauptversammlungen, Aufsichtsratsmeldungen, Abfindungsangebote und Liquidationsbekanntmachungen der Unternehmen.
Besonderheiten:
Meldung zu Liquidationen und zu Kapitalherabsetzungen mussten bis 2009 durch gesetzliche Bestimmungen dreimal im Bundesanzeiger in gleicher Form in unterschiedlichen Ausgaben publiziert werden. In die Datenbank wurde davon jeweils nur die zeitlich erste Meldung aufgenommen. Seit dem 01.09.2009 müssen diese Meldungen nur noch einmal im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Bitte beachten Sie, dass – bedingt durch gesetzliche Vorgaben und die Schaffung neuer Bereiche im elektronischen Bundesanzeiger – einige Rubriken und Veröffentlichungsarten der Printausgabe unter www.bundesanzeiger.de nicht mehr oder aber in einem anderen Bereich zu finden sind. Somit handelt es sich teilweise um abgeschlossene Bestände der Datenbank.
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln
Tel: 0221/97668-0
Fax: 0221/97668-278
Die Meldungen aus www.bundesanzeiger.de sind erst mit einem Tag Verzug recherchierbar.
In den Gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen veröffentlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden Informationen, die nach gesetzlichen Vorschriften im Bundesanzeiger erfolgen müssen.
In den Gesellschaftsbekanntmachungen kommen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mbH, Genossenschaften und Offene Handels- und Kommanditgesellschaften ihrer Veröffentlichungspflicht nach. Hier finden Sie z. B. Einladungen zu Hauptversammlungen, Aufsichtsratsmeldungen, Abfindungsangebote und Liquidationsbekanntmachungen der Unternehmen.
Besonderheiten:
Meldung zu Liquidationen und zu Kapitalherabsetzungen mussten bis 2009 durch gesetzliche Bestimmungen dreimal im Bundesanzeiger in gleicher Form in unterschiedlichen Ausgaben publiziert werden. In die Datenbank wurde davon jeweils nur die zeitlich erste Meldung aufgenommen. Seit dem 01.09.2009 müssen diese Meldungen nur noch einmal im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Bitte beachten Sie, dass – bedingt durch gesetzliche Vorgaben und die Schaffung neuer Bereiche im elektronischen Bundesanzeiger – einige Rubriken und Veröffentlichungsarten der Printausgabe unter www.bundesanzeiger.de nicht mehr oder aber in einem anderen Bereich zu finden sind. Somit handelt es sich teilweise um abgeschlossene Bestände der Datenbank.
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln
Tel: 0221/97668-0
Fax: 0221/97668-278