Über die Quelle
Volltext des amtlichen Teils des Bundsanzeigers seit dem 1.1.2003.
Die Datenbank enthält mit Ausnahme der amtlichen und nichtamtlichen Beilagen alle Dokumente, die seit dem 01.01.2003 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht wurden.
Zum amtlichen Teil des Bundesanzeiger gehören die Rubriken "Bekanntmachungen", "Ausschreibungen", "Hinweis" und "Sonstiges". Inhaltlich finden Sie in dieser Datenbank Veröffentlichungen von Ministerien, Ämtern, Prüfstellen und Bundesanstalten. Zu den Bekanntmachungen zählen z.B. Vertrags- oder Satzungsänderungen, öffentliche Auslegungen oder Änderungen von Verboten oder Einschränkungen. Unter Ausschreibungen sind öffentliche Vergabebekanntmachungen z.B. von Forschungs- und Dienstleistungsaufträgen zu finden. Die Rubrik Sonstiges enthält Volkswirtschaftliche Daten, z.B. über die Wirtschaftsentwicklung. Unter Hinweise wird auf neue, bzw. geänderte Gesetze und Verordnungen verwiesen.
Die Geschichte des "Bundesanzeigers" beginnt 1949 mit der Wiederaufnahme eines geordneten, eindeutigen Bekanntmachungs- und Verkündungswesens im Nachkriegsdeutschland. Der Bundesanzeiger ist das zentrale Verkündungsorgan für die Publizierung aller gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Bundesrepublik Deutschland. Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz werden in der Printausgabe fünfmal wöchentlich aktuelle Informationen aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben veröffentlicht.
Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln
Tel: 0221/97668-0
Fax: 0221/97668-278
Die Datenbank enthält mit Ausnahme der amtlichen und nichtamtlichen Beilagen alle Dokumente, die seit dem 01.01.2003 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht wurden.
Zum amtlichen Teil des Bundesanzeiger gehören die Rubriken "Bekanntmachungen", "Ausschreibungen", "Hinweis" und "Sonstiges". Inhaltlich finden Sie in dieser Datenbank Veröffentlichungen von Ministerien, Ämtern, Prüfstellen und Bundesanstalten. Zu den Bekanntmachungen zählen z.B. Vertrags- oder Satzungsänderungen, öffentliche Auslegungen oder Änderungen von Verboten oder Einschränkungen. Unter Ausschreibungen sind öffentliche Vergabebekanntmachungen z.B. von Forschungs- und Dienstleistungsaufträgen zu finden. Die Rubrik Sonstiges enthält Volkswirtschaftliche Daten, z.B. über die Wirtschaftsentwicklung. Unter Hinweise wird auf neue, bzw. geänderte Gesetze und Verordnungen verwiesen.
Die Geschichte des "Bundesanzeigers" beginnt 1949 mit der Wiederaufnahme eines geordneten, eindeutigen Bekanntmachungs- und Verkündungswesens im Nachkriegsdeutschland. Der Bundesanzeiger ist das zentrale Verkündungsorgan für die Publizierung aller gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Bundesrepublik Deutschland. Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz werden in der Printausgabe fünfmal wöchentlich aktuelle Informationen aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben veröffentlicht.
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