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Jahresabschlüsse und Bilanzen

Neben einer Vielzahl weiterer Firmeninformationen finden Sie bei GENIOS die aktuellen und zurückliegenden Jahresabschlüsse von deutschen, österreichischen und schweizerischen sowie osteuropäischen Unternehmen. Sie finden diese in der Mediennavigation unter den „Firmeninformationen“ und hier in der Kategorie „Jahresabschlüsse & Bilanzen“.

Die Pflicht den Jahresabschluss offenzulegen, besteht in Deutschland für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis. Mit Beginn des Geschäftsjahres ab dem 01.01.2000 sind auch bestimmte Personenhandelsgesellschaften, zur Veröffentlichung verpflichtet. In der Praxis trifft dies regelmäßig auf die Rechtsform GmbH & Co. KG zu.

Bei Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (gegebenenfalls ergänzt um den Anhang und den Lagebericht).

Eine Bilanz ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Unternehmens durch Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) rechnet Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegeneinander und weist dadurch die Höhe von Gewinn oder Verlust einer Firma aus.

Umfang und Inhalt der Veröffentlichungen richtet sich nach der Größe der Firma. Unterschieden wird in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 HGB).

Veränderung hinsichtlich der Publizitätspflicht:

Durch die Verkündung des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (kurz MicroBilG) im Bundesgesetzblatt sind für Kleinstunternehmen Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Die Erleichterungen gelten für Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt, sodass sie von Unternehmen mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 genutzt werden können

Anwendungsbereich

Grundlage für das Gesetz ist die im Frühjahr 2012 in Kraft getretene Micro-Richtlinie (2012/6/EU), die es den Mitgliedstaaten erlaubt, für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren.

Eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. d. MicroBilG liegt vor, wenn die betreffende Gesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:

Merkmale der Kleinstkapitalgesellschaften:

  • 350.000 € Bilanzsumme
  • 700.000 € Umsatzerlöse
  • 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Wenn eine Kapitalgesellschaft nach den oben aufgeführten Größenkriterien als Kleinstkapitalgesellschaft einzuordnen ist, sieht das MicroBilG für die betreffenden Unternehmen folgende Erleichterungen vor:

  • Verzicht auf die Aufstellung eines Anhangs, wenn bestimmte Angaben unterhalb der Bilanz gemacht werden
  • Aufstellung einer vereinfachten Bilanz (nur die Buchstabenpositionen)
  • Verkürzte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung mit acht Zeilen
  • Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses – stattdessen nur Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister
  • Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Sind ein wichtiges Kriterium für die Kreditvergabe
  • Liefern die Grundlage für die Besteuerung eines Unternehmens, sowie z.B. auch Dividenden
  • Ratingagenturen verwenden die Jahresabschlüsse für das Bilanzrating